Rezeptgebühr pro medikament oder pro rezept

Im Gegenzug sichert die Krankenkasse dem Hersteller zu, ihre Versicherten im Regelfall mit diesen Präparaten zu versorgen. Diese Regelung gilt für Erwachsene, wobei Kinder unter 18 Jahren von der Zuzahlung befreit sind (Quelle [6]).

Es gibt jedoch auch hier Ausnahmen. Die Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.
Liegt der Preis des Arzneimittels unter 5 Euro, müssen Versicherte die Kosten vollständig übernehmen.

Diese Rezeptgebühr fällt für jedes, von einem Arzt verordnete Medikament gesondert an, auch wenn auf einem Rezept mehrere Arzneimittel verschrieben werden.

Beispiele für Zuzahlungen

Kosten des Medikaments Anteil des Versicherten
75 Euro 7,50 Euro
(10 % des Arzneimittelabgabepreises)       
13 Euro5 Euro (Mindestzuzahlung)
200 Euro 10 Euro (höchste Zuzahlung)  
4 Euro 4 Euro (voller Preis)    

Wie ist die Rezeptgebühr zu entrichten?

Die Rezeptgebühr wird von den Krankenkassen durch die Apotheken eingezogen: Wenn Patienten ein Rezept in einer Apotheke einlösen und das Medikament erwerben, bezahlen sie dort auch die Rezeptgebühr.

Das Einkommen aller anderen Personen, die im selben Haushalt leben, rechnen wir mit 12,5 Prozent an. Dazu werden Arzneimittelgruppen gebildet, also Gruppen von Arzneimitteln mit denselben bzw. Grundsätzlich liegt die Belastungsgrenze bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zu Lebensunterhalt. Arzneimittelrabattverträge).

Die Krankenkasse übernimmt lediglich den Festbetrag, und nicht den vom Hersteller festgelegten Preis. Dies gilt auch für Patienten, die ansonsten von der Zuzahlung befreit sind.

Die GKV-Spitzenverbände veröffentlichen regelmäßig eine Befreiungsliste, in der besonders preiswerte Arzneimittel aufgeführt sind.

Dies gilt auch für Heilmittel, wobei hier der Patient einen Anteil von 10 % der Kosten und zusätzlich 10 Euro pro Rezept zahlen muss.

Wichtige Ausnahmen: Wer zahlt nicht?

Nicht alle Versicherten müssen Rezeptgebühren zahlen. Anschließend wird für jede dieser Gruppen ein Festbetrag bestimmt.

Verordnet ein Arzt ein Medikament, dessen Kosten über dem Festbetrag liegen, welchen die Krankenkassen übernehmen, müssen Versicherte die Differenz zwischen diesem Festbetrag und dem Abgabepreis zusätzlich zur Rezeptgebühr selbst bezahlen (sogenannte Aufzahlung).

Der GKV-Spitzenverband hat die Möglichkeit, Medikamente von der Zuzahlung zu befreien, wenn sie mindestens 30 Prozent günstiger sind als der vereinbarte Festbetrag.

Rabattverträge

Krankenkassen haben die Möglichkeit, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern abzuschließen (sog.

Die Apotheken leiten die Gebühr anschließend an die jeweiligen Krankenkassen weiter. Sollte der Arzt ein Medikament verordnen, das über dem Festbetrag liegt, muss der Patient den Differenzbetrag (Mehrkosten) zusätzlich zur Rezeptgebühr zahlen.

Mehrkosten: Was bedeutet das für den Patienten?

Die Mehrkosten entstehen dann, wenn der Preis des verordneten Medikaments höher ist als der Festbetrag der Krankenkasse.

Selbiges Verfahren gilt auch für Online-Apotheken.

Befreiung von der Zuzahlung

Unter bestimmten Umständen ist für Versicherte und Patienten eine Befreiung von der Zuzahlung zu Arzneimitteln möglich:

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung zu Arzneimitteln befreit.

Zudem gelten Belastungsgrenzen, die vorsehen, dass Patienten nicht übermäßig belastet werden dürfen.

Wie hoch sind die finanziellen Belastungsgrenzen?

Die GKV hat klare Regelungen, um Patienten vor übermäßiger finanzieller Belastung durch Rezeptgebühren zu schützen. B. wenn die Kosten mehr als 2 % des jährlichen Einkommens betragen)

  • Chronisch kranke Patienten, die bereits bei 1 % Einkommen befreit werden können
  • Arbeits- oder Schulunfälle, die von der Unfallversicherung abgedeckt werden
  • Diese Befreiungen sind in mehreren Quellen eindeutig und übereinstimmend dargestellt, insbesondere in den Broschüren der Bundesgesundheitsministeriums (Quelle [2]) und der Verbraucherzentrale (Quelle [4]).

    Die Bedeutung des Festbetrags

    Ein weiterer zentraler Begriff im Zusammenhang mit Rezeptgebühren ist der Festbetrag.

    Patienten sollten sich dann darauf konzentrieren, vergünstigere Alternativen mit denselben Wirkstoffen zu erhalten, um die eigene Brieftasche zu entlasten.

    Ein Beispiel hierfür wäre ein Blutdruckmittel, das mit einem Festbetrag von 50 Euro kalkuliert wird. Sofern mehrere Medikamente auf einem Rezept verordnet werden, muss der Patient für jedes Einzelmedikament die entsprechende Zuzahlung entrichten.

    Im Rahmen dessen können Krankenkassen ihren Versicherten die Zuzahlung ganz oder teilweise erlassen.

    Die genauen Konditionen der Rabattverträge sind geheim und weder Versicherten noch Apotheken bekannt.

    Rezept­gebühr und Rezept­gebühren­befreiung

    Für rezeptgebührenbefreite Personen übernimmt die ÖGK die Kosten aller über ein e-Rezept verschriebenen Medikamente zur Gänze (außer Privatrezepte und rezeptfreie Heilmittel).

    Auf der Grundlage vertrauenswürdiger Quellen aus dem Deutschen Gesundheitssystem wird im Folgenden detailliert erläutert, wie Rezeptgebühren berechnet werden, welche Befreiungen bestehen, und wie Patienten Mehrkosten vermeiden können.

    Wie wird die Rezeptgebühr berechnet?

    Die Rezeptgebühr ist ein fester Anteil, den gesetzlich Versicherte für verschreibungspflichtige Arzneimittel selbst tragen müssen.

    So können Patienten mit chronischen Erkrankungen oder besonderen Härtefällen von der Zuzahlung befreit werden. dem Opferfürsorgegesetz zugeteilt sind 

    Vorteile:

    Die Rezeptgebührenbefreiung gilt gleichzeitig als Befreiung vom Service-Entgelt für die e-card. Wird diese Belastungsgrenze im laufenden Jahr überschritten, ist eine Befreiung von der Zuzahlung für den Rest des Kalenderjahres möglich.

    Der Arzt hat in diesem Fall eine Beratungspflicht, und muss den Patienten über die Mehrkosten informieren. Dabei gewähren die Pharmahersteller den Krankenkassen einen Rabatt für ein oder mehrere, bestimmte Medikamente. Verordnet der Arzt ein Präparat für 70 Euro, so muss der Patient zusätzlich zu den 10 % Zuzahlung den Differenzbetrag von 20 Euro selbst tragen.

    Solche Verhaltensweisen können langfristig die Gesundheitskosten erhöhen und die Behandlungserfolge mindern.

    Fazit

    Die Rezeptgebühr ist in Deutschland ein fester Bestandteil des Gesundheitssystems. Das bedeutet, dass die Gebühr nicht pro Rezept, sondern nach dem Preis des jeweiligen Präparats berechnet wird.

    vergleichbaren Wirkstoffen und Gruppen von Medikamenten vergleichbarer Wirkung. Mehr zur Berechnung Ihres Einkommens finden Sie in den FAQ.

    Rezeptgebühr: Pro Medikament oder pro Rezept – Was Sie als Versicherter wissen sollten

    Die Rezeptgebühr ist für gesetzlich Versicherte ein fester Bestandteil der Gesundheitskosten.

    Dies gilt jedoch nur, wenn der Preis des Medikaments über dem Festbetrag der Krankenkasse liegt. Für Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen unter 18 Jahren werden in der Regel sogar nicht rezeptpflichtige Medikamente und Arzneimittel von der Krankenkasse bezahlt.

    Um eine finanzielle Überforderung durch Zuzahlungen zu verhindert, gilt eine Belastungsgrenze.

    Es gibt klare Regelungen, wer von der Zuzahlung befreit ist, und bei Bedarf können auch Zuzahlungsgrenzen greifen, um Patienten vor übermäßiger Belastung zu schützen.

    Doch auch wenn die Rezeptgebühr in der Theorie klar definiert ist, bleibt sie in der Praxis ein Thema der Kritik, besonders wenn es um soziale Ungleichheit im Zugang zur Gesundheitsversorgung geht.

    Ist das Medikament günstiger, so muss der Patient lediglich den tatsächlichen Preis bezahlen.

    Beispiele zur Berechnung der Rezeptgebühr

    Die Berechnung der Rezeptgebühr lässt sich anhand konkreter Beispiele verdeutlichen:

    MedikamentpreisZuzahlung nach GKV-Regel
    4,75 €4,75 €
    10 €5 €
    75 €7,50 €
    400 €10 €

    Diese Regelung gilt grundsätzlich pro Medikament.

    Dabei werden nicht nur Zuzahlungen zu Arzneimitteln, sondern auch Zuzahlungen zu Heilmitteln und der Eigenanteil für stationäre Behandlungen berücksichtigt.

    Ein Rezeptgebührenbefreiung kommt zudem in besonderen Härtefällen bei Patienten, die an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden, in Betracht.

    Festbetrag

    Die Kosten für ein Medikament werden größtenteils von den Krankenkasse übernommen.

    Manche Personengruppen sind automatisch per Gesetz von der Rezeptgebühr befreit, andere können unter bestimmten Voraussetzungen per Antrag befreit werden.

    Folgende Personengruppen sind automatisch von der Rezeptgebühr befreit:

    • Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage
    • Zivildiener
    • Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe, die aufgrund des Bezugs von Sozialhilfe krankenversichert sind
    • Asylwerberinnen und Asylwerber
    • Selbstversicherte Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen
    • Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligen Sozialjahres bzw.

      Ihres Partners zu 100 Prozent. Die Rezeptgebühr wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhoben und wurde in der Vergangenheit mehrfach reformiert, zuletzt durch das GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004.

      Höhe der Zuzahlung

      Die Höhe der Zuzahlung ist in § 61 SGB V geregelt. Diese Liste kann helfen, Mehrkosten zu vermeiden (Quelle [4]).

      Wie können Patienten Rezeptgebühren reduzieren oder vermeiden?

      Um die finanzielle Belastung durch Rezeptgebühren zu minimieren, gibt es mehrere praktische Ansätze:

      1. Nach Alternativen fragen: Patienten sollten bei der Rezeption immer nach fragen, ob günstigere Alternativen mit demselben Wirkstoff verfügbar sind.
      2. Die Befreiungsliste prüfen: Vor der Abholung eines Medikaments kann man sich über die Befreiungsliste informieren und so eventuelle Mehrkosten vermeiden.
      3. Zuzahlungsbefreiung beantragen: Patienten, deren Zuzahlungen ihre Einkünfte überschreiten, können eine Befreiung beantragen.
      4. Chronische Erkrankungen berücksichtigen: Bei chronischen Erkrankungen gelten reduzierte Zuzahlungsgrenzen (1 % Einkommen), was in manchen Fällen eine Befreiung ermöglicht.
      5. Empfohlene Impfungen und Vorsorge nutzen: Viele Vorsorge- und Impfmaßnahmen sind zuzahlungsfrei und tragen so dazu bei, langfristige Gesundheitskosten zu senken.

      Rezeptgebühr bei Heilmitteln

      Heilmittel wie Physiotherapie, Krankengymnastik oder orthopädische Hilfsmittel unterliegen einem etwas anderen Regelwerk.

      des Freiwilligen Umweltschutzjahres

    • Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (diese Befreiung gilt nur für einzelne Medikamente, die zur Behandlung von anzeigepflichtigen Krankheiten dienen)
    • Personen, die der ÖGK nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz bzw. Hier zahlen Versicherte 10 % der Kosten plus 10 Euro pro Rezept.