Uni frankfurt transporter mieten

Begrenzung des Schadens einzuleiten.
  6.  Verhalten bei Unfällen und Schäden6.1. Der Mieter/Fahrer hat nach einem Unfall sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.6.2.  Unregelmäßigkeiten und Schäden sind dem KFZ-REFERAT sofort zu melden.

Das heißt, mit dem Zündschlüssel auf Zündung drehen und warten, bis das gelbe Licht in der Armaturenanzeige erlischt. erforderlichen Vertragsunterlagen.
  4.  Übergabe des Fahrzeugs4.1. Erscheint der Mieter nicht zum vertraglich vereinbarten Übergabetermin, so ist das KFZ-REFERAT berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten.4.2. Die Übergabe der Wagenpapiere und -schlüssel erfolgt grundsätzlich in den Räumen des KFZ-REFERATES.4.3. Beim Abholen des Wagens sind vorzulegen:
- der Führerschein des Fahrers
- der Abholschein4.4. Bei Fahrtantritt überprüft der Mieter/Fahrer:
- die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs
- den km-Stand (muss mit dem Fahrtenbuch übereinstimmen)
- den Benzinstand (ist ein Fahrzeug nicht vollgetankt, so ist dies bei Fahrtantritt an einer Tankstelle in der Nähe nachzuholen.

Unfall

Unsere Fahrzeuge sind zwar vollkaskoversichert, aber:
Bei einem schuldhaften Unfall und einem Schaden am Mietfahrzeug und/oder am gegnerischen Fahrzeug oder einer anderen Sache wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1000,- € fällig. Dies schließt jedoch eine Selbstkostenbeteiligung des Mieters im Schadensfalle ein, deren aktuelle Höhe durch Aushang im KFZ-REFERAT bekannt gemacht ist.8.2. Der Mieter haftet für:- von ihm oder seinem Fahrer verschuldete Unfallschäden am gemieteten und gegnerischen Fahrzeug beschränkt auf den Betrag der Selbstkostenbeteiligung (gilt für Kasko- und Haftpflichtschäden)
- Schäden unbeschränkt, sofern er oder sein Fahrer diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben
- eine entsprechende Entschädigung für den Ausfallzeitraum des beschädigten Fahrzeugs und/oder die Kosten einer Ersatzbeschaffung.
- unfallbedingte Folge- und Sachfolgeschäden (insbesondere Versicherungsprämienerhöhung); die Geltendmachung bleibt dem KFZ-REFERAT vorbehalten.8.3.  Der Vermieter haftet:- für die dem Mieter schuldhaft zugefügten Personenschäden
- für Sach- und Vermögensschäden, sofern sie auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
- insbesondere nicht dafür, dass ein bei Übergabe funktionstüchtiges und verkehrsicheres Fahrzeug während der Mietdauer infolge eines technischen Defekts für den vorgesehenen Zweck nicht weiter benutzt werden kann.
- ebensowenig für alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund.
  9. Schlussbestimmung und Gerichtsstand9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.9.2. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.

Unfälle oder Beschädigungen an dem Mietfahrzeug oder Beschädigungen, die mittels des gemieteten Fahrzeugs an anderen Fahrzeugen, Gegenständen oder Personen verursacht wurden, müssen umgehend dem KFZ-REFERAT gemeldet werden.

Bei nicht gemeldeten Unfällen und Schäden kann der Versicherungsschutz entfallen. Die vereinbarten Kilometersind dann inklusive, Zusatz-km werden extra berechnet.

  • Preise inklusive Vollkaskoversicherung
    (mit maximal 1000,00 € Selbstbeteiligung)
  • Alle Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer

Kooperationspartner
des KFZ-Referats

Impressum

1. Benutzung des Fahrzeugs1.1. Der mit dem KFZ-REFERAT geschlossene Vertrag berechtigt den Vertragspartner, das Fahrzeug während der vertraglich vereinbarten Zeit zu benutzen.

Das ist mit der Tankquittung nachzuweisen.

Normaltarif

Sie zahlen eine Grundgebühr für den gewünschten Zeitraum, zusätzlich wird jeder gefahrene Kilometer berechnet (keine Kilometer inklusive).
Die Wagen sind vollgetankt und müssen vollgetankt wieder abgegeben werden.

Ford Transit
(Klein)
Ford Transit
(Groß)
Ford Transit
(Maxi)
Werktags (24 Stunden)
300 km100,-130,-160,-
  400 km115,-150,-185,-
  500 km130,-170,-210,-
  600 km145,-190,-230,-
 700 km160,-210,-250,-
 800 km170,-225,-270,-
 900 km185,-240,-290,-
 1000 km200,-260,-310,-
 1200 km230,-290,-350,-
Werktags (48 Stunden)
  300 km170,-210,-250,-
  400 km185,-230,-275,-
  500 km200,-250,-300,-
 600 km215,-270,-320,-
 700 km230,-290,-340,-
 800 km240,-305,-360,-
 900 km255,-320,-380,-
 1000 km270,-340,-400,-
 1200 km300,-370,-440,-
Ford Transit
(Klein)
Ford Transit
(Groß)
Ford Transit
(Maxi)
Wochenende Fr.

17:30 - Sa. 17:00 Uhr(24 Stunden)

 300 km140,-170,-200,-
 400 km155,-190,-225,-
 500 km170,-210,-250,-
 600 km185,-230,-270,-
 700 km200,-250,-290,-
 800 km215,-265,-310,-
 900 km230,-280,-330,-
 1000 km250,-300,-350,-
Wochenende Sa.

17:30 - Mo. 8:30 Uhr(36 Stunden)

 300 km130,-160,-190,-
 400 km145,-180,-215,-
 500 km160,-200,-240,-
 600 km175,-220,-260,-
 700 km190,-240,-280,-
 800 km205,-255,-300,-
 900 km220,-270,-320,-
 1000 km240,-290,-340,-
 1200 km270,-330,-380,-
Wochenende Sa.

9:00 - Mo. 8:30 Uhr(48 Stunden)

 300 km180,-210,-250,-
 400 km195,-230,-275,-
 500 km210,-250,-300,-
 600 km225,-270,-320,-
 700 km240,-290,-340,-
 800 km255,-305,-360,-
 900 km270,-320,-380,-
 1000 km290,-340,-400,-
 1200 km320,-380,-440,-
Kilometerpreise, Zusatztage
zusätzliche km
(EUR/km)
0,150,200,25
Zusatztag60,-70,-80,-

Wenn Sie eine längere Strecke fahren, können wir Ihnen einen günstigen Langstreckentarif anbieten.

Es gelten die durch Aushang bekannt gemachten Stornosätze.3.4.  Erfolgt der Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn, so muss der Mieter den Preis der Grundgebühr des vereinbarten Zeitraums entrichten.3.5. Das KFZ-REFERAT ist berechtigt, den Vertrag aus folgenden Gründen zu kündigen:
- aus unverschuldetem, nicht rechtzeitig zu behebenden Schaden
- bei Nichterfüllung oder nachträglichem Wegfall der gem.

Darüber hinaus haftet der Mieter für eventuell anfallende Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung.7.6.  Generell haftet der Mieter bei Verletzung des unter den vorliegenden Bedingungen geschlossenen Vertrages für alle daraus entstehenden Kosten.7.7. Alle Ansprüche an das KFZ-REFERAT verjähren sechs Monate nach Vertragsschluss.
  8. Versicherungsschutz8.1.  Die Fahrzeuge sind vollkaskoversichert.

und 4.3. Zi. 3.1. Tritt er zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so wird eine Stornogebühr erhoben.
Studierende der Goethe-Uni und der FH Frankfurt erhalten im Normaltarif einen Rabatt von 10% auf den Gesamtpreis. Falls der Wagen nicht vollgetankt ist, berechnen wir zusätzlich 0,12 - 0,16 € pro gefahrenen Kilometer.

Wenn Sie eine längere Strecke fahren, können wir Ihnen einen günstigen Langstreckentarif anbieten.

Danach ist der Wagen auf den vorgesehenen Platz abzustellen.7.2. Nach Fahrtende müssen im Fahrtenbuch eingetragen werden:
Datum / Uhrzeit / Fahrbereich / km-Stand / Tankangaben / leserlicher Name des Fahrers.7.3.  Wagenschlüssel und -papiere, etc., müssen pünktlich im KFZ-REFERAT abgegeben werden.

Kooperationspartner
des KFZ-Referats

Impressum

Langstreckenpreisess

Die Wagen sind vollgetankt und müssen vollgetankt wieder abgegeben werden. Andernfalls hat der Mieter zur Vermeidung seiner Haftung zu beweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat. Andernfalls hat der Mieter zu beweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat.6.3. Reparaturen dürfen nur nach Absprache mit dem KFZ-REFERAT durchgeführt werden.
  7. Rückgabe und Abrechnung7.1. Bei Fahrtende ist der Wagen in Frankfurt vollzutanken.

Pfosten, Blumenkübel, Straßenschilder, Laternen und Lichtreklamen sind Ihre oftmals unsichtbaren Gegner.

Ford Transit
(Klein)
Ford Transit
(Groß)
Ford Transit
(Maxi)
Montag bis Freitag
4 Stunden
(9:00 - 13:00;
13:00 - 17:00)
40,-50,--,-
8 Stunden
(9:00 - 17:00)
60,-70,--,-
Nachts
(17:30 - 8:30)
50,-60,--,-
24 Stunden80,-90,-100,-
Wochenende
Sa.
(9:00 - 17:00)
100,-130,-140,-
Sa.

Dazu müssen vorliegen:
- gültiger Personalausweis/ polizeiliche Anmeldebestätigung
- der gültige Führerschein des Fahrers
- eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Mietkosten sowie eine Kaution.

3.2. Nach Vertragsschluss wird dem Mieter ein Abholschein ausgehändigt.
3.3.Der Mieter kann bis zu sieben Tage vor dem Fahrtantritt kostenfrei von dem Vertrag zurücktreten.

Sind Sie allein, seien Sie äußerst vorsichtig und holen Sie sich zur Not Hilfe.

Das Tanken

Sie bekommen das Fahrzeug von uns vollgetankt und bringen es deshalb bitteauch wieder vollgetankt zurück. Sollte der Ölstand unter Minimum fallen, so ist der Mieter/Fahrer verpflichtet Öl nachzufüllen. Dann erst den Schlüssel ganz umdrehen und starten (gilt nicht für den Ford Transit).

Bitte belegen Sie dies mit der Tankquittung. Für den durch die Nichtanzeige verursachten Schaden haftet der Mieter in jedem Fall.
  

5. Während der Fahrt
5.1. Aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht des Mieters/Fahrers gegenüber dem gemieteten Fahrzeug, ergibt sich insbesondere für Langstreckenfahrten die Verpflichtung zur Ölkontrolle.

Beim beladenen Fahrzeug an die Sicherung der Ladung denken, so dass bei eventueller abrupter Bremsung keine Schäden entstehen. - Mo.
(9:00 - 8:30)

160,-190,-210,-
plus Kilometergeld (EUR/km)0,200,250,30
  • Preise inklusive Vollkaskoversicherung
    (mit maximal 1000,00 € Selbstbeteiligung)
  • Alle Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer

Kooperationspartner
des KFZ-Referats

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Bitte beachten

Worauf Sie beim Führen unserer Transporter unbedingt achten sollten

Der Start

Beim Starten müssen die MB Sprinter vorgeglüht werden.

Immer die Handbremse kontrollieren und lösen, dann erst losfahren.

Während der Fahrt

Denken Sie daran, dass das Fahrzeug wesentlich länger und höher ist als ein normaler PKW. Vor allem beim Abbiegen, in Kurven, Ein- und Ausfahrten, etc. - Mo.
(17:30 - 8:30)90,-110,-130,-Sa.

Der Mieter ist verpflichtet, dass Fahrzeug sorgfältig zu behandeln. 1.2.  Das Fahrzeug darf nicht zu gewerblichen Zwecken benutzt, nicht weitervermietet und nicht zu Renn- und Sportfahrten benutzt werden.1.3. Nur die im Vertrag ausdrücklich benannten Fahrer sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen.1.4.  Fahrten mit dem KFZ/LKW ins Ausland dürfen nur mit dem Einverständnis des KFZ-REFERATES unternommen werden.
  2.  Mietpreis und Berechnung2.1.  Die Kosten des Mieters setzten sich zusammen aus dem Preis des vereinbarten Zeitraums (Grundgebühr) und dem Preis für die zurückgelegte Strecke (Kilometer).2.2. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.2.3. Es gelten die jeweils durch Aushang bekannt gemachten Tarife.
  3. Vertragsschluss und Rücktritt3.1. Nur bei Vertragsabschluss können Fahrzeuge verbindlich reserviert werden.

Gegen Vorlage der Quittung werden die Kosten erstattet.5.2. Sollten sich während der Fahrt Anzeichen einer Schädigung des Fahrzeuges bemerkbar machen, ist der Fahrer verpflichtet, umgehend Maßnahmen zur Abhilfe bzw. Die vereinbarten Kilometersind dann inklusive, Zusatzkilometer werden extra berechnet.

immer Höhe und Breite sowie den Seitenabstand beachten.

Beim Parken

Hier gilt: Sind Sie zu Zweit, lassen Sie sich immer einwinken. Gegen Vorlage der Tankquittung werden die Kosten zurückerstattet.)
- den äußeren Zustand des Wagens.4.5. Unregelmäßigkeiten und Schäden sind dem KFZ-REFERAT sofort zu melden.