Neustarthilfe soloselbständige 51

geltend machen können (Hilfe fortlaufend Betriebskostenpauschale genannt.)

  • und ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben.
  • Die komplette Betriebskostenpauschale wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während der sechsmonatigen Laufzeit Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgegangen ist.

    Darstellende Künstler, die durch kurze Einsätze als Angestellte nicht in die 51 %-Grenze passen, haben daher gute Chancen, dennoch als „hauptberuflich selbstständig“ zu gelten, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind.

    Beispiel aus der Praxis

    In der Praxis hat sich gezeigt, dass Behörden wie die IHK bei der Überprüfung der Anträge auf diese Sonderregelung nicht immer ausreichend eingehen.

    Für Betroffene empfiehlt sich eine anwaltliche Unterstützung, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

    Fazit

    Die Rückforderung der Neustarthilfe Plus stellt für viele Künstlerinnen und Künstler eine enorme finanzielle Belastung dar. September 2020) wählen.

    Beispiele:

    Jahresumsatz 2019ReferenzumsatzNeustarthilfe (max.

    Durch die Änderung kann im Nachhinein nochmal überlegt werden, welche Maßnahme besser hilft.

     

    Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind Solo-Selbständige,

    • die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. Oktober 2019 begonnen haben und dementsprechend keine Jahresumsätze für das Jahr vorweisen können, können als Referenzmonatsumsatz entweder den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz des 3.

      Rückforderung der Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige in den Darstellenden Künsten: Was Betroffene wissen müssen

      Die Neustarthilfe Plus sollte insbesondere Soloselbstständigen in den kulturellen und kreativen Berufen durch die Corona-Krise helfen. Ein entsprechender Rechtsstreit ist derzeit beim Verwaltungsgericht München anhängig.

      Vorgehen bei einer Rückforderung: Rechte und Möglichkeiten

      Betroffene Künstlerinnen und Künstler, die eine Rückforderung erhalten, sollten ihre Unterlagen sorgfältig prüfen und die Sonderregelungen für ihre Branche geltend machen.

      Damit soll die besondere Arbeitsweise in der Kulturbranche berücksichtigt werden, in der viele Künstler projektweise und kurzfristig arbeiten.

      Die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Sonderregelung sind:

      1. Januar bis 30. Die Verwendung der Neustarthilfe ist insofern auch nicht nachzuweisen.

      Zur Antwort

      2.2 Ich habe für die Ausübung meiner Soloselbständigkeit ein Unternehmen (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Genossenschaft) gegründet.

      Wie werden die Umsätze aus Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften, an denen ich beteiligt bin, berücksichtigt? Soloselbstständige, die neben ihrer künstlerischen Tätigkeit auch kurzzeitig angestellt waren, überschreiten diese Grenze schnell, wenn ihre Einnahmen aus diesen Beschäftigungen höher waren als aus selbstständigen Tätigkeiten.

      Januar 2021 gelten.

      Die Beantragung ist auf der bundeseinheitlichen Plattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) möglich.


      Der DMB wird fortlaufend zu neuen Erkenntnissen bei den Antragsbedingungen informieren.  

      Weitere Hilfen:

      Erweiterung KfW-Schnellkredit

      November- und Dezemberhilfen

      Überbrückungshilfe I + II + III

      .

      Für viele Künstlerinnen und Künstler, die projekt- und auftragsbasiert arbeiten, bot die Förderung eine dringend benötigte finanzielle Stütze.

      Ein aktuelles Beispiel aus der Rechtspraxis betrifft eine Schauspielerin, die im Jahr 2019 an nur elf Drehtagen für einen öffentlich-rechtlichen Sender angestellt war, jeweils für ein bis zwei Tage. Behörden müssen im Rahmen ihres Ermessens sicherstellen, dass spezifische Regelungen für die Kulturbranche berücksichtigt werden. Die Künstlerin kann jedoch nachweisen, dass die Beschäftigungsverhältnisse kurz befristet und in der Kulturbranche üblich waren, wodurch die Rückforderung rechtswidrig ist.

      Weitere Informationen sind im Term Sheet des Bundesfinanzministeriums abrufbar.

      Antragssteller müsse nach dem Förderzeitraum eine Endabrechnung durch Selbstprüfung durchführen. Wer erhält die Neustarthilfe?Zur Antwort

      2.5 Ich habe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die stundenweise für mich arbeiten. Der Referenzumsatz ist das Sechsfache dieses Referenzmonatsumsatzes.

      Solo-Selbstständige, die ihre selbstständige Tätigkeit nach dem 1.

      Deswegen wird der Berechnung der Neustarthilfe auch lediglich der Umsatz im Vergleichs- und im Förderzeitraum zugrunde gelegt, nicht jedoch die Betriebskosten. Darf ich die Neustarthilfe deswegen nur für Betriebskosten verwenden?

      Nein, hinsichtlich der Verwendung der Neustarthilfe gibt es keine Vorgaben. Die Überbrückungshilfe III, in der die Neustarthilfe enthalten ist, soll ab 1.

      Juni 2021 coronabedingt eingeschränkt ist. Doch seit der Auszahlung sehen sich viele Empfänger nun mit Rückforderungen konfrontiert. B. Schauspiel, Regie) oder vergleichbaren Tätigkeiten ausgeübt werden.

      3. Anfallende Rückzahlungen sind bis zum 31. Die Neustarthilfe richtet sich dabei insbesondere an Soloselbständige, die nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe  daher nicht in Frage kommt.

      Quartals 2020 (1. Soloselbstständige konnten für die Quartale des Jahres 2021 finanzielle Unterstützung beantragen, um den pandemiebedingten Einnahmeverlust abzufedern.

      Gemäß den Richtlinien der Neustarthilfe Plus müssen Antragsteller jedoch nachweisen, dass sie ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausführen. Eine fehlerhafte Rückforderung kann durch die Einsicht in folgende Unterlagen entkräftet werden:

      – Lohnsteuerbescheinigungen mit den genauen Daten der kurzfristigen Beschäftigungen,

      – Sozialversicherungsnachweise über die Versicherungszeiten in der Künstlersozialkasse,

      – Nachweise über die projektbezogene Arbeitstätigkeit (z.

      Kann ich die Neustarthilfe trotzdem beantragen?Zur Antwort

      Alle Fragen

      Neustarthilfe – Besondere Unterstützung für Solo-Selbständige

      Update 17.02.2022:

      Die Neustarthilfe wird laut BMWK bis Ende Juni 2022 verlängert.

      Update 19.11.2021:

      Die Neustarthilfe wird laut BMWi bis zum 31.03.2022 verlängert.

      Update 08.09.2021:

      Die Neustarthilfe wurde bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

      Update 16.07.2021:

      Die Anträge für die Neustarthilfe Plus können ab heute über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. 

      Update 09.06.2021:

      Die Neustarthilfe wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021.

      Kann ich Neustarthilfe beantragen? Es werden Nachprüfungen stattfinden.


      Wo können die Hilfen beantragt werden?

      Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Genau hier liegt oft der Knackpunkt für viele Künstlerinnen und Künstler, deren Einnahmen aufgrund kurzfristiger Anstellungen – z.

      Im Rahmen dieser Selbstprüfung sind etwaige Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung zu den Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit zu addieren. Mit der Neustarthilfe werden vor allem Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Die Tätigkeiten müssen in Berufen aus den Bereichen der „Darstellenden und unterhaltenden Berufe“ (z.

      Dezember 2021 unaufgefordert an die Bewilligungsstelle mitzuteilen. Das bedeutet: Mindestens 51 % der Einkünfte im Referenzjahr (meist 2019) müssen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stammen.