Grenzgänger schweiz home office regelung

in einem EFTA-Staat arbeiten;

  • Selbstständigerwerbende.
  • Doppelbesteuerungsabkommen

    Die Arbeit aus dem Home Office hat für Grenzgänger keine Auswirkungen auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz, insofern die Obergrenze von 49,9% der Arbeitszeit im Home Office nicht überschritten wird. 

    Solange also weniger als die Hälfte der Arbeitszeit im Wohnsitzstaat vollbracht wird, gelten die normalen Regeln zur Besteuerung von Grenzgängern.

    Deutsche Grenzgänger zahlen weiterhin die Quellensteuer in Höhe von 4,5% in der Schweiz, welche mit den Zahlungen zur Einkommensteuer in Deutschland verrechnet wird.

    Genauere Informationen zum Thema finden Sie auch hier: Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger

    Sozialversicherungsstatus

    Die Kernaussage der neuen Vereinbarung zur Home Office Arbeit für Grenzgänger:

    Kein Zuständigkeitswechsel im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50% ab dem 1.

    Homeoffice ist für viele von uns Alltag geworden. Januar 2024 Gegenstand eines neuen Abkommens sein, das im Mai 2023 von den beiden Seiten abgeschlossen wurde. in einem EFTA-Staat arbeiten;

  • Selbstständigerwerbende.
  • Was gilt für alle anderen?

    Für Grenzgänger aus Staaten, die die multilaterale Vereinbarung nicht unterschreiben gilt automatisch das Abkommen aus der Zeit vor der Pandemie.

    Das bedeutet, dass kein Zuständigkeitswechsel der Sozialversicherungen bei Telearbeit ansteht, wenn diese weniger als 25% der Arbeitszeit im Home Office umfasst.

    Kann ich auch mehr als 50% im Homeoffice arbeiten?

    Grundsätzlich kann ein deutscher Arbeitnehmer in der Schweiz angestellt sein und mehr als 50% der Tätigkeit im Home Office ausüben.

    Dies hat allerdings direkten Einfluss auf den Grenzgänger-Status, die Sozialversicherung, Einkommensteuer und Krankenversicherung.

    Grenzgänger Status bei mehr als 50% Home Office

    Wer mehr als 49,9% in Deutschland im Homeoffice für einen schweizerischen Arbeitgeber arbeitet, kann den Grenzgänger-Status verlieren.

    Das bedeutet, der Arbeitgeber muss und kann keine G-Bewilligung beantragen.

    Bei einer typischen 5-Tage-Woche entspricht das etwa 2 bis 2,5 Tagen pro Woche. Das bedeutet, das Renten- und Sozialversicherung sowie die gesamte Einkommensteuer in Deutschland gezahlt wird. Wichtig ist, dass du diese Grenze über das Kalenderjahr hinweg nicht überschreitest.

    Ja – die Anwendung dieser Regelung erfolgt nicht automatisch.

    Es gibt jedoch Diskussionen über eine Ausweitung auf 60 % und eine Vereinfachung der Meldepflichten. Bis zu 50% Telearbeit bedeutet mehr Flexibilität und weniger Pendeln für Grenzgänger, die im Home Office arbeiten können.

    Häufig gestellte Fragen

    Können Grenzgänger im Homeoffice in Deutschland arbeiten?

    Ja, Grenzgänger können nun regulär 50% ihrer Arbeitszeit auch vom Homeoffice im Wohnland arbeiten.
    Ob die Tätigkeit im Homeoffice jedoch möglich ist, hängt selbstverständlich von der Art der Tätigkeit und vom Einverständnis des Arbeitgebers ab.

    Wie viel dürfen Grenzgänger im Homeoffice arbeiten?

    Aktuell dürfen Grenzgänger 50% der Arbeitszeit im Homeoffice leisten, ohne den Grenzgänger-Status zu verlieren.
    Bis zur Covid-19 Pandemie waren höchstens 25% möglich.

    Aber was genau bedeutet das nun für Grenzgänger in Deutschland mit einem schweizer Arbeitgeber?

    Wie viel kann man im Homeoffice als Grenzgänger arbeiten, ohne steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich Nachteile zu haben? Hinzu kommt, dass eine Krankenversicherung in der Schweiz nicht möglich ist und stattdessen eine freiwillige gesetzliche der private Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden muss.

    Homeoffice als Grenzgänger mit SChweizer ArbeitbeBer: DAs ist 2025 erlaubt

    Seit der Pandemie hat sich die Arbeitswelt verändert.

    50% zwischen Deutschland und der Schweiz) konnte keine G-Bewilligung beantragt werden, was ebenfalls Auswirkungen auf die Sozialversicherungen, Steuern und Krankenversicherung des Arbeitnehmers hatte. Ein Konzept, das dabei besonders an Bedeutung gewonnen hat, ist das Home Office bzw. Das passiert rein formal, aber die Auswirkungen sind real – und zwar auf mehreren Ebenen gleichzeitig.

    Was konkret passiert, sobald du über die 49,9 % kommst:

    • Grenzgängerstatus weg: Die G-Bewilligung ist dann Geschichte – und dein Arbeitgeber kann dir keine neue ausstellen.
    • Sozialversicherung springt nach Deutschland: Du bist ab diesem Punkt pflichtversichert in der deutschen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

      Die Plattform ALPS wurde entsprechend angepasst und beinhaltet nun den neuen Geschäftsfall “grenzüberschreitende Telearbeit”.

      Offizielle Informationen zur Homeoffice-Regelung für Grenzgänger finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

      Für wen gilt die neue Home Office Regelung?

      Die neue Regelung für die Home Office Arbeit gilt für alle Personen, die unter das Freizügigkeitsabkommen der EU/EFTA-Staaten fallen.

      Wenn du zurück willst, brauchst du eine neue G-Bewilligung – und die gibt’s nur, wenn du dauerhaft wieder unter 49,9 % liegst.

    Was viele vergessen: Diese Grenze ist hart – kein Interpretationsspielraum, kein Puffer, kein „einmal ist nicht schlimm“. dein Arbeitgeber) rechtzeitig einen Antrag auf Ausnahmevereinbarung stellst.

    Es ermöglichte es den Arbeitnehmern, ihre Arbeit sicher von zu Hause aus zu erledigen, ohne ihre Sozialversicherungsrechte zu verlieren. Dazu gehören zum Beispiel alle Personen, die bereits eine Grenzgängerbewilligung erhalten haben.

    Eine genauere Übersicht zu diesem Thema finden Sie hier: Was bedeutet das Freizügigkeitsabkommen für Grenzgänger?

    Für wen gilt die neue Home Office Regelung nicht?

    Die neuen Regeln für Grenzgänger finden nur bei der Home Office Arbeit im klassischen Sinne Anwendung.

    B. bei Pensionskassenleistungen, Familienbesteuerung) lohnt sich die Konsultation eines Grenzgänger-Steuerberaters.

    Was bedeutet das für deine Krankenversicherung?

    Solange du unter der 50 %-Grenze im Homeoffice als Grenzgänger bleibst und die notwendigen Formalitäten eingehalten werden, bleibt dein Versicherungsstatus unverändert.

    Das heißt:

    • Wenn du in der Schweiz krankenversichert bist (z.

      Stattdessen sind Arbeitnehmer vollständig in Deutschland renten- und sozialversicherungspflichtig.

      Einkommensteuer bei mehr als 50% Homeoffice

      Für Arbeitnehmer, die mehr als 50% im Homeoffice arbeiten und daher keine G-Bewilligung erhalten, gilt in der Schweiz „Brutto = Netto“.

      Das bedeutet, dass das gesamte Bruttogehalt ausgezahlt wird.

      In Deutschland fallen dann die Beiträge zur Renten- und Sozialversicherung sowie die komplette Einkommensteuer an.

      Krankenversicherung bei mehr als 50% Homeoffice

      Eine Krankenversicherung in der Schweiz ist in dieser Konstellation nicht möglich.

      Stattdessen muss eine private Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden oder einer gesetzlichen Krankenkasse beigetreten werden.

      Dabei ist zu beachten, dass die gesamten Beiträge zur Krankenversicherung vom Arbeitnehmer allein getragen werden müssen und nicht – wie bei deutschen Arbeitgebern – zu 50% vom Arbeitgeber übernommen werden.

      Wir empfehlen in diesem Fall eine kostenfreie Beratung zur Wahl der besten Krankenversicherung.


      Grenzgänger-Status im Home Office während der Pandemie

      Bis zum Beginn der Covid-19 Pandemie konnten Grenzgänger maximal 25% der Tätigkeit von zuhause aus ausführen ohne ihren Grenzgänger-Status zu verlieren.

      Während der Pandemie wurde diese Regelung ausgesetzt, sodass auch 100% im Homeoffice im Wohnsitzland aus gearbeitet werden konnte, ohne dass dies Auswirkungen auf Sozialversicherungen hatte.

      Grenzgänger

      Auch nach dem Ende der Pandemie war es Grenzgängern möglich, 100% im Homeoffice im Wohnsitzland zu arbeiten.

      Juli 2023 ermöglicht jedoch eine neue multilaterale Vereinbarung den Grenzgängerinnen und Grenzgängern in bestimmten Staaten, die Zuständigkeit für die Sozialversicherungen nicht wechseln zu müssen, wenn der Anteil der Telearbeit weniger als 50% (der Gesamtarbeitszeit) beträgt (siehe neue Vereinbarung).

      Die Liste der betroffenen Staaten und Erläuterungen zu den Bedingungen für die Anwendung der Vereinbarung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).

      Wenn sich ein Arbeitnehmer in einer Situation befindet, in der die Voraussetzungen für die Unterstellung unter die Schweizer Sozialversicherungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind, muss der Schweizer Arbeitgeber die Sozialbeiträge an die zuständige Stelle im Ausland abführen.

      Wichtig ist, dass die erforderliche Ausnahmevereinbarung beantragt und die Arbeitszeiten korrekt dokumentiert werden.

    Nein – zumindest nicht im Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz. Eine A1-Bescheinigung, die normalerweise bei der Arbeit im Ausland erforderlich ist, ist in solchen Fällen nicht erforderlich.

    Diese Regelung bot sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine gewisse Flexibilität und Sicherheit in dieser beispiellosen Zeit.

    Dabei entfallen monatliche Freibeträge anteilig – das bedeutet eine höhere Lohnsteuer auf den deutschen Anteil deines Einkommens.

    Home Office Regelung für Grenzgänger in der Schweiz [2025]

    Die Pandemie hat die Art und Weise, wie wir arbeiten, grundlegend verändert.

    Juli 2023 können Grenzgänger bis zu 49,9% im Home Office arbeiten

    Die Zuständigkeit der Sozialversicherung bleibt dann in der Schweiz

    Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bleibt unberührt

    Die Krankenversicherungspflicht bleibt ebenfalls in der Schweiz

    Die aktuelle Situation für Grenzgänger im Home Office

    Die aktuelle Vereinbarung zwischen der Schweiz und einigen EU-/EFTA-Ländern ermöglicht es Grenzgängern auch weiterhin einen größeren Teil der Arbeitszeit mit Telearbeit im Home Office zu verbringen.

    Ab dem 1.

    Auch Homeoffice-Tage gefährden dieses Besteuerungsrecht nicht.

    Seit 2024 gelten Homeoffice-Tage nicht mehr als Verstoß gegen die Rückkehrvoraussetzung. Das bedeutete: Ein Wechsel in die Sozialversicherungspflicht des Wohnorts drohte – verbunden mit höheren Beiträgen, doppeltem Aufwand und möglichen rechtlichen Problemen.

    Während der Corona-Zeit wurden diese Regelungen gelockert – zeitweise war sogar 100 % Homeoffice möglich, ohne den Grenzgängerstatus zu verlieren.

    Diese pandemiebedingten Ausnahmeregeln sind allerdings ausgelaufen.

    Mit einer neuen Vereinbarung haben die Schweiz und einige EU-/EFTA-Länder jetzt auf „das neue Normal“ reagiert. die “Telearbeit”. 

    Für deutsche Grenzgänger in der Schweiz bringt diese Arbeitsform jedoch einige Herausforderungen mit sich. Aber das ist noch Zukunftsmusik. Ohne Antrag kann rückwirkend eine deutsche Sozialversicherungspflicht entstehen – mit potenziellen Nachforderungen.

  • 60-Tage-Regel dokumentieren: Auch wenn Homeoffice-Tage inzwischen nicht mehr als Rückkehrverstoß zählen, solltest du weiterhin Rückkehrtage nachweisen können – etwa durch Fahrtenbuch, Kalender oder Anwesenheitslisten.
  • Steuerliche Beratung nutzen: Bei Unklarheiten zur steuerlichen Behandlung (z.

    Alle Informationen findest du hier.

    Das Wichtigste in Kürze

    Seit dem 1. B. über die obligatorische KVG oder mit Zusatzversicherung), behältst du diesen Versicherungsschutz.

  • Auch eine frühere Opt-out-Entscheidung in die deutsche GKV oder PKV bleibt wirksam.
  • Wichtig: Damit diese Regelung gilt, musst du bzw.

    Für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz lag diese Grenze aufgrund einer gesonderten Vereinbarung sogar bei 50%. Stattdessen volle Steuerpflicht in Deutschland, keine Arbeitgeberbeteiligung bei der Krankenversicherung und ein komplett anderes Sozialversicherungssystem. Gleichzeitig entlastete es die Arbeitgeber von der bürokratischen Belastung, die mit der Beantragung von A1-Bescheinigungen und der Anpassung an verschiedene Sozialversicherungssysteme verbunden ist.


    Home Office Regelung vor der Corona Pandemie

    Bevor die Corona-Pandemie die Arbeitswelt veränderte, unterlagen deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiteten, bestimmten Regeln in Bezug auf Home Office und Sozialversicherung.

    Empfohlen wird insbesondere, im Arbeitsvertrag festzulegen, welches Arbeitsrecht für die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt und in welchem Masse Homeoffice im Ausland in Betracht kommt.

    Sozialbeiträge

    Genau wie die Staaten der EU und der EFTA nimmt die Schweiz am europäischen System zur Koordinierung der Sozialversicherungen teil, das für Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz und den EU-/EFTA-Staaten gilt.

    Juli 2023 ein neues Abkommen, dass es Grenzgängern ermöglicht weiterhin in der Schweiz sozialversicherungspflichtig zu bleiben, solange weniger als 50% der Arbeitszeit im Homeoffice (Telearbeit) geleistet wird.

    Dies gilt für Grenzgänger aus Ländern, die das multilaterale Abkommen unterschreiben. Mit anderen Worten: Auch wenn du regelmäßig im Homeoffice arbeitest, wird dein Grenzgängerstatus steuerlich nicht gefährdet – solange alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Auch die Schweizer Quellensteuer (4,5 %) wird weiterhin auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.

    Mehr zur 60-Tage-Regelung erfährst du hier.

    Was musst du in der Praxis beim Homeoffice als Grenzgänger beachten?

    Damit du rechtlich und steuerlich auf der sicheren Seite bleibst, solltest du bei regelmäßiger Arbeit im Homeoffice als Grenzgänger folgende Punkte beachten:.